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Energie ManagerGrundsätzlich werden Sie in diesem Fall von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert. Sollten Sie auch noch nie den Tarif bei Ihrem Grundversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Konditionen des Grundversorgungstarifs beliefert.
Ihr Stromzähler befindet sich, wenn nicht in Ihrer Wohnung selbst, im Keller oder Treppenhaus. Sollten Sie Ihn nicht finden können, fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung. Die Zählernummer befindet sich unter dem Zählrad des Stromzählers. Zusätzlich ist diese ebenso auf Ihrer Stromrechnung und dem Übergabeprotokoll aufgeführt.
Sollten Sie keine Jahresabrechnung zur Hand haben, können Sie bundesweite Durchschnittswerte verwenden.
Stromverbrauch in der Übersicht:
Single: 1500 kWh/J
Paar: 2800 kWh/J
Familie: 4000 kWh/J
Großfamilie: 6000 kWh/J
Als Grundversorger wird jenes Energieversorgungsunternehmen bezeichnet, welches die größte Anzahl an Haushalten in einem bestimmten Netzgebiet versorgt. Dieses ist verpflichtet alle Haushalte zu öffentlich einsehbaren allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Unter Grundversorgung fällt die Versorgung zu den oben genannten Rahmenbedingungen durch den Grundversorger. Im Regelfall handelt es sich bei den Tarifen der Grundversorgung um weit über dem allgemeinen Marktniveau befindliche Konditionen. Die Tarife der Grundversorgung sind mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit kündbar.
Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Stromnetzes zuständig. In Störungsfällen an der Hauptstromleitung oder am Zähler ist immer der Netzbetreiber der Ansprechpartner. Es ist nicht möglich den Netzbetreiber zu wechseln.
Die Aufgabe des Stromversorgers ist es Sie mit Strom zu beliefern. Dieser zahlt dem Netzbetreiber ein Nutzungsentgelt sowie eine Miete für den Zähler und die Leitungen. Der Stromversorger kann frei gewählt werden.
Nein, dies ist nicht möglich! Der lokale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet alle Haushalte durchgehend mit Strom zu versorgen. Dies gilt auch, wenn er nicht mehr der Vertragspartner ist.
Selbst wenn Ihr neu gewählter Stromversorger seine Tätigkeit einstellt oder dessen Insolvenz eintritt, ist der lokale Grundversorger gesetzlich zu einer Aufrechterhaltung der Stromversorgung verpflichtet.
Eine zuverlässige Stromversorgung ist jederzeit, während und nach dem Wechsel, gesetzlich garantiert.
Mithilfe unseres Stromtarifrechners finden Sie den für Sie besten Tarif. Wenn Sie eine individuelle Beratung und Betreuung wünschen, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 zur Verfügung.
In unseren Angeboten für Privatkunden sind alle Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Abgaben für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stromsteuer und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) sowie anfallende Gebühren (Nutzungsentgelte, Zählermiete etc.) enthalten. Alle Ihnen entstehenden Kosten sind in unserem Angebot deutlich aufgeführt. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Die Energie Manager stehen für Preistransparenz!
Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer. Alle sonstigen Abgaben und Steuern sind weiterhin enthalten.
Bei der Gegenüberstellung des ermittelten Angebots mit der Vorjahresrechnung müssen Sie beachten, dass der Tarifrechner die aktuellen Tarife der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie im Gegensatz dazu die Preise des vergangenen Jahres. Diese variieren im Regelfall von Jahr zu Jahr. Der vom Rechner angegebene Preisunterschied entspricht der Kostendifferenz die Ihnen im laufenden Jahr entstehen würden wenn Sie weiterhin in Ihrem aktuellen Tarif bleiben. Daher lassen sich die Gesamtkosten auf Ihrer Vorjahresrechnung nicht 1:1 mit dem ermittelten Angebot des laufenden Jahres vergleichen.
Generell unterziehen wir alle von uns angebotenen Tarife einer strengen Vorauswahl. Dabei achten wir auf die Einhaltung unserer bewährten Qualitätsmerkmale. Die wichtigsten sind:
Eingeschränkte Preisgarantie: Diese Preisgarantie beschränkt sich auf den Energiekostenanteil und die Netznutzungsentgelte. Steuern, Umlagen und Abgaben können im Falle einer Erhöhung an Sie weitergegeben werden.
Vollständige Preisgarantie: Nur eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wird hier an Sie weitergegeben.
Energiepreisgarantie: Bei dieser Preisgarantie wird lediglich der Energiekostenanteil garantiert. Änderungen an anderen Kostenkomponenten z.B. EEG-Umlage können an Sie weitergegeben werden.
Wir raten Ihnen generell von Tarifen mit Vorauskasse ab. Im Insolvenzfall des Versorgers ist es möglich das Sie Ihre Vorauszahlung verlieren. Die Energie Manager vermeiden solche Risiken für Sie prinzipiell.
Wenn Sie über einen eigenen Stromzähler für Ihre Wohnung oder Ihr Haus verfügen und in einem Vertragsverhältnis zu einem Stromversorger stehen, können Sie Ihren Anbieter wechseln. Ein Vertragsverhältnis besteht auch in der automatischen Grundversorgung oder Ersatzversorgung.
Ob Sie oder ggf. Ihr Vermieter in einem Vertragsverhältnis mit einem Stromversorger stehen, erkennen Sie daran, an wen die Stromrechnung adressiert ist. Sollte dies Ihr Vermieter sein, erstellen wir gerne auf Ihre Empfehlung hin ein Angebot für diesen.
Während des gesamten Wechselprozesses ist die Stromversorgung jederzeit per Gesetz sichergestellt. Um unseren Service nutzen zu können, besuchen Sie die Energie Manager mit Ihrem PC.Um den Wechsel durchzuführen, füllen Sie unser Onlineformular aus. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit uns die nötigen Angaben per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 mitzuteilen.
Nach etwa 3 Wochen ist der Wechselprozess abgeschlossen. Die Anmeldung ist auch bis zu 30 Tagen (z.B zum Neueinzug) rückwirkend möglich.
Wir benötigen die Vollmacht um unseren Service in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.
Dies bedeutet:
Verträge werden selbstverständlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung geschlossen, gekündigt oder geändert!
Sie können jederzeit innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktreten. Sie können den Widerruf direkt an den neuen Anbieter richten oder Die Energie Manager damit beauftragen den Vertrag zu widerrufen.
Um den Wechsel für Sie in die Wege zu leiten benötigen wir:
Alle diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung
Der bürokratische Umstellungsprozess ist in der Regel nach 3 bis maximal 6 Wochen nach Vertragsabschluss abgeschlossen. Etwaige Mindestvertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen können diesen Prozess verlängern. Die Energie Manager helfen Ihnen dabei den Wechsel, zu dem von Ihnen favorisierten Termin, durchzuführen.
Um nicht in den Grundversorgungstarif Ihres neuen Lokalversorgers zu geraten, sollten Sie sich innerhalb von vier Wochen für einen Stromanbieter an Ihrer neuen Adresse entschieden haben. Die Energie Manager stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.
Während dieses Prozesses ist Ihre Stromversorgung jederzeit gesetzlich garantiert.
Wenn die Stromkosten nicht Teil der Warmmiete sind (dies ist der Regelfall) können Sie bedenkenlos wechseln und müssen Ihren Vermieter nicht informieren.
Sind die Stromkosten Teil der Warmmiete so ist der Vermieter Vertragspartner. In diesem Fall können Sie den Anbieter nicht wechseln. Gerne machen wir Ihrem Vermieter auf Ihre Empfehlung hin ein Wechselangebot um somit die Nebenkosten und auch Ihre Warmmiete zu senken.
Nach Abschluss der Bautätigkeiten schließen Sie einen Vertrag über den Stromanschluss Ihres Hauses mit Ihrem lokalen Netzbetreiber. Die Stromversorgung erfolgt zunächst automatisch durch Ihren lokalen Grundversorger zu dessen Standarttarif. Nach dem Einzug in Ihr Haus können Sie Ihren Stromanbieter wechseln. Die durchgehende Stromversorgung ist während und nach des gesamten Wechselprozesse gesetzlich garantiert.
Aufgrund des ausländischen Netzbetreibers stehen Ihnen voraussichtlich nicht alle Stromanbieter zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 und wir finden für Sie den besten Anbieter.
Im Regelfall kündigt Ihr neuer Anbieter für Sie Ihren alten Vertrag.
Im Falle einer Sonderkündigung, z.B bei Preiserhöhung durch den Altanbieter, kann es bei einer sehr kurzer Frist ratsam sein, die Kündigung selbständig in üblicher Form durchzuführen.
Zahlreiche Verträge beinhalten automatische Vertragsverlängerungen. Wir erinnern Sie im vor hinein an Fristen und überprüfen auf Wunsch aktuelle Angebote für Sie.
In der Grundversorgung gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist.
Für den Fall, dass Sie bereits Ihren Tarif oder Anbieter gewechselt haben, gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen. Sollten Sie über Die Energie Manager Ihren Anbieter bzw. Tarif wechseln, achten wir stets auf Kündigungsfristen, welche Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Teil unseres Services ist es, Sie bei Vertragsende rechtzeitig auf den Beginn dieser Fristen hinzuweisen und falls gewünscht, die Kündigung für Sie zu übernehmen.
Sollten Sie die Kündigung selbständig durchführen wollen, empfehlen wir Ihnen, unabhängig von eventuell abweichenden Regelungen in den AGB`s, dies stets schriftlich und auch per E-Mail zu tun.
Im Falle einer Preisanpassung ist Ihr Anbieter verpflichtet Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Im Regelfall gibt es in so einem Fall günstigere Tarife am Markt. Da die Fristen des Sonderkündigungsrechts sehr kurz bemessen sein können, sollten Sie sich entweder zeitnah an die Energie Manager wenden und wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie oder Sie kündigen selbständig in schriftlicher Form um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden.
Nach dem Anbieterwechsel stellt Ihr alter Anbieter Ihnen eine Endabrechnung aus. In dieser wird Ihr Verbrauch mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Etwaige Differenzbeträge werden zurückerstattet oder nachgefordert.
Grundsätzlich ist es ratsam den Zählerstand bei einem Neueinzug am Tag der Schlüsselübergabe, bei Lieferbeginn durch einen Neuanbieter und bei Strompreiserhöhungen zu notieren.
Die Energie Manager helfen ihren Kunden auf Wunsch bei der Erfassung der Zählerstände und der Weitergabe dieser an Ihren Versorger.
Nach jeder Jahresabrechnung wird die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen entsprechend Ihrem tatsächlichem Verbrauch angepasst.
Die Energie Manager vereinbaren auf Ihren Wunsch hin für Sie Abschlagsänderungen mit Ihrem Anbieter.
Auch bei einem Zweittarifzähler ist es möglich Ihren Stromanbieter zu wechseln. Dies gilt auch im Falle von Heizstrom. Wir beraten Sie gerne, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 6151. 60 60 808.
Wenn Sie Heizstrom mit Tag- und Nachtstrom nutzen können Die Energie Manager Ihnen individuelle Sparangebote bieten. Wir beraten Sie gerne, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 6151. 60 60 808.
Auch der Versorger Ihrer Nachtspeicherheizung kann gewechselt werden. Wir beraten Sie gerne, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 6151. 60 60 808.
Auch der Versorger Ihrer Wärmepumpe kann gewechselt werden. Wir beraten Sie gerne, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 6151. 60 60 808.
Ein Wechsel des Anbieters ist im Regelfall möglich. Allerdings bieten nicht alle Anbieter derartige Tarife an. Die Energie Manager helfen Ihnen gerne dabei den für Sie indiviudell besten Anbieter zu finden. Gerne nehmen wir Ihre Anfrage per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 entgegen.
Wenn Sie über zwei Zähler, beispielsweise einen Zähler für Heizstrom und einen Zähler für Haushaltsstrom, verfügen, kann es oft günstiger sein, diese durch zwei verschiedene Anbieter zu versorgen.
Grundsätzlich werden Sie in diesem Fall von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert. Sollten Sie auch noch nie den Tarif bei Ihrem Grundversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Konditionen des Grundversorgungstarifs beliefert.
Ihr Gaszähler befindet sich, wenn nicht in Ihrer Wohnung selbst, im Keller oder Treppenhaus. Sollten Sie Ihn nicht finden können, fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.
Zusätzlich ist die Zählernummer ebenso auf Ihrer Stromrechnung und dem Übergabeprotokoll aufgeführt.
Sollten Sie keine Jahresabrechnung zur Hand haben, können Sie bundesweite Durchschnittswerte verwenden.
Gasverbrauch in der Übersicht:
< 50 m2: 5000 kWh/J
50 – 100 m2: 12000 kWh/J
100 – 150 m2: 18000 kWh/J
> 150 m2: 20000 kWh/J
Als Grundversorger wird jenes Energieversorgungsunternehmen bezeichnet, welches die größte Anzahl an Haushalten in einem bestimmten Netzgebiet versorgt. Dieses ist verpflichtet alle Haushalte zu öffentlich einsehbaren allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Unter Grundversorgung fällt die Versorgung zu den oben genannten Rahmenbedingungen durch den Grundversorger. Im Regelfall handelt es sich bei den Tarifen der Grundversorgung um weit über dem allgemeinen Marktniveau befindliche Konditionen. Die Tarife der Grundversorgung sind mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit kündbar.
Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. In Störungsfällen an der Gasleitung oder am Zähler ist immer der Netzbetreiber der Ansprechpartner. Es ist nicht möglich den Netzbetreiber zu wechseln.
Die Aufgabe des Gasversorgers ist es Sie mit Gas zu beliefern. Dieser zahlt dem Netzbetreiber ein Nutzungsentgelt sowie eine Miete für den Zähler und die Leitungen. Der Gasversorger kann frei gewählt werden.
Nein, dies ist nicht möglich! Der lokale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet alle Haushalte durchgehend mit Gas zu versorgen. Dies gilt auch, wenn er nicht mehr der Vertragspartner ist.
Selbst wenn Ihr neu gewählter Gasversorger seine Tätigkeit einstellt oder dessen Insolvenz eintritt, ist der lokale Grundversorger gesetzlich zu einer Aufrechterhaltung der Gasversorgung verpflichtet.
Eine zuverlässige Gasversorgung ist jederzeit, während und nach dem Wechsel, gesetzlich garantiert.
Im Allgemeinen wird Ihr Gasverbrauch in m³ angegeben. Alle Preise beziehen sich ebenso auf m³. Wenn Sie Ihren Gasverbrauch in kWh ermitteln möchten, multiplizieren Sie den Verbrauch mit dem Brennwert (Wärmemenge die bei der Verbrennung freigesetzt wird) und der Zustandszahl (Luftdruck und Temperaturdurchschnitt vor Ort). Sollten Ihnen diese Angaben nicht bekannt sein, können Sie den Gasverbrauch in m³ mit 10,8 multiplizieren und erhalten die Größe in kWh in erster Näherung.
Mithilfe unseres Gastarifrechners finden Sie den für Sie besten Tarif. Wenn Sie eine individuelle Beratung und Betreuung wünschen, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 zur Verfügung.
In unseren Angeboten für Privatkunden sind alle Steuern und Abgaben sowie anfallende Gebühren enthalten. Alle Ihnen entstehenden Kosten sind in unserem Angebot deutlich aufgeführt. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Die Energie Manager stehen für Preistransparenz!
Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer. Alle sonstigen Abgaben und Steuern sind weiterhin enthalten.
Manche Anbieter variieren Ihre Tarife je nach Heizleistung. Sollte Ihnen die Heizleistung bekannt sein, geben Sie diese bitte beim Tarifcheck mit an.
Bei der Gegenüberstellung des ermittelten Angebots mit der Vorjahresrechnung müssen Sie beachten, dass der Tarifrechner die aktuellen Tarife der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie im Gegensatz dazu die Preise des vergangenen Jahres. Diese variieren im Regelfall von Jahr zu Jahr. Der vom Rechner angegebene Preisunterschied entspricht der Kostendifferenz die Ihnen im laufenden Jahr entstehen würden wenn Sie weiterhin in Ihrem aktuellen Tarif bleiben. Daher lassen sich die Gesamtkosten auf Ihrer Vorjahresrechnung nicht 1:1 mit dem ermittelten Angebot des laufenden Jahres vergleichen.
Generell unterziehen wir alle von uns angebotenen Tarife einer strengen Vorauswahl. Dabei achten wir auf die Einhaltung unserer bewährten Qualitätsmerkmale. Die wichtigsten sind:
Eingeschränkte Preisgarantie: Diese Preisgarantie beschränkt sich auf den Energiekostenanteil und die Netznutzungsentgelte. Steuern, Umlagen und Abgaben können im Falle einer Änderung an Sie weitergegeben werden.
Vollständige Preisgarantie: Nur eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wird hier an Sie weitergegeben.
Energiepreisgarantie: Bei dieser Preisgarantie wird lediglich der Energiekostenanteil garantiert. Änderungen an anderen Kostenkomponenten können an Sie weitergegeben werden.
Wir raten Ihnen generell von Tarifen mit Vorauskasse ab. Im Insolvenzfall des Versorgers ist es möglich das Sie Ihre Vorauszahlung verlieren. Die Energie Manager vermeiden solche Risiken für Sie prinzipiell.
Weder entstehen Ihnen irgendwelche Kosten, noch gehen Sie eine Verpflichtung uns gegenüber ein, wenn Sie bei uns ein, für Sie erstelltes, Angebot anfordern!
Wenn Sie über einen eigenen Gaszähler für Ihre Wohnung oder Ihr Haus verfügen und in einem Vertragsverhältnis zu einem Gasversorger stehen, können Sie Ihren Anbieter wechseln. Ein Vertragsverhältnis besteht auch in der automatischen Grundversorgung oder Ersatzversorgung.
Ob Sie oder ggf. Ihr Vermieter in einem Vertragsverhältnis mit einem Gasversorger stehen, erkennen Sie daran, an wen die Gasrechnung adressiert ist. Sollte dies Ihr Vermieter sein, erstellen wir gerne auf Ihre Empfehlung hin ein Angebot für diesen.
Während des gesamten Wechselprozesses ist die Gasversorgung jederzeit per Gesetz sichergestellt. Um unseren Service nutzen zu können, besuchen Sie die Energie Manager mit Ihrem PC.Um den Wechsel durchzuführen, füllen Sie unser Onlineformular aus. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit uns die nötigen Angaben per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 mitzuteilen.
Nach etwa 3 Wochen ist der Wechselprozess abgeschlossen. Die Anmeldung ist auch bis zu 30 Tagen (z.B zum Neueinzug) rückwirkend möglich.
Der Wechsel ist für Sie kostenlos!
Wir benötigen die Vollmacht um unseren Service in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.
Dies bedeutet:
Verträge werden selbstverständlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung geschlossen, gekündigt oder geändert!
Sie können jederzeit innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktreten. Sie können den Widerruf direkt an den neuen Anbieter richten oder Die Energie Manager damit beauftragen den Vertrag zu widerrufen.
Um den Wechsel für Sie in die Wege zu leiten benötigen wir:
Alle diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Gasrechnung
Der bürokratische Umstellungsprozess ist in der Regel nach 3 bis maximal 6 Wochen nach Vertragsabschluss abgeschlossen. Etwaige Mindestvertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen können diesen Prozess verlängern. Die Energie Manager helfen Ihnen dabei den Wechsel, zu dem von Ihnen favorisierten Termin, durchzuführen.
Um nicht in den Grundversorgungstarif Ihres neuen Lokalversorgers zu geraten, sollten Sie sich innerhalb von vier Wochen für einen Stromanbieter entschieden haben. Die Energie Manager stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.
Während dieses Prozesses ist Ihre Gasversorgung jederzeit gesetzlich garantiert.
Wenn die Gaskosten nicht Teil der Warmmiete sind können Sie bedenkenlos wechseln und müssen Ihren Vermieter nicht informieren.
Sind die Gaskosten Teil der Warmmiete, so ist der Vermieter Vertragspartner. In diesem Fall können Sie den Anbieter nicht wechseln. Gerne machen wir Ihrem Vermieter auf Ihre Empfehlung hin ein Wechselangebot um somit die Nebenkosten und auch Ihre Warmmiete zu senken.
Nach Abschluss der Bautätigkeiten schließen Sie einen Vertrag über den Gasanschluss Ihres Hauses mit Ihrem lokalen Netzbetreiber. Die Gasversorgung erfolgt zunächst automatisch durch Ihren lokalen Grundversorger zu dessen Standarttarif. Nach dem Einzug in Ihr Haus können Sie Ihren Gasanbieter problemlos wechseln. Die durchgehende Gasversorgung ist während und nach des gesamten Wechselprozesse gesetzlich garantiert.
Im Regelfall kündigt Ihr neuer Anbieter für Sie Ihren alten Vertrag.
Im Falle einer Sonderkündigung, z.B bei Preiserhöhung durch den Altanbieter, kann es bei einer sehr kurzer Frist ratsam sein, die Kündigung selbständig in üblicher Form durchzuführen.
Zahlreiche Verträge beinhalten eine automatische Vertragsverlängerung. Wir erinnern Sie im vor hinein an Fristen und überprüfen auf Wunsch aktuelle Anbieter für Sie.
In der Grundversorgung gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist.
Für den Fall, dass Sie bereits Ihren Tarif oder Anbieter gewechselt, haben gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen. Sollten Sie über Die Energie Manager Ihren Anbieter bzw. Tarif wechseln, achten wir stets auf Kündigungsfristen, welche Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Teil unseres Services ist es, Sie bei Vertragsende rechtzeitig auf den Beginn dieser Fristen hinzuweisen und falls gewünscht, die Kündigung für Sie zu übernehmen.
Sollten Sie die Kündigung selbständig durchführen wollen, empfehlen wir Ihnen, unabhängig von eventuell abweichenden Regelungen in den AGB`s, dies stets schriftlich und auch per E-Mail tun.
Im Falle einer Preiserhöhung ist Ihr Anbieter verpflichtet Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Im Regelfall gibt es in so einem Fall günstigere Tarife am Markt. Da die Fristen des Sonderkündigungsrechts sehr kurz bemessen sein können, sollten Sie sich entweder zeitnah an die Energie Manager wenden und wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie oder Sie kündigen selbständig in schriftlicher Form um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden.
Nach dem Anbieterwechsel stellt Ihr Altanbieter Ihnen eine Endabrechnung aus. In dieser wird Ihr Verbrauch mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Etwaige Differenzbeträge werden zurückerstattet oder nachgefordert.
Grundsätzlich ist es ratsam den Zählerstand bei einem Neueinzug am Tag der Schlüsselübergabe, bei Lieferbeginn durch einen Neuanbieter und bei Gaspreiserhöhungen zu notieren.
Die Energie Manager helfen ihren Kunden auf Wunsch bei der Erfassung der Zählerstände und der Weitergabe dieser an Ihren Versorger.
Nach jeder Jahresabrechnung wird die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen entsprechend Ihrem tatsächlichem Verbrauch angepasst.
Die Energie Manager vereinbaren auf Ihren Wunsch hin für Sie Abschlagsänderungen mit Ihrem Anbieter.